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Abredeversicherung - "Bei einer Abredeversicherung bietet der Versicherer dem Versicherten im Rahmen des Unfallversicherungsrechts die Möglichkeit, die Nicht-Berufsunfallversicherung durch besondere Abrede zu verlängern. Ihr Zweck ist die Weiterversicherung, wenn die obligatorische Versicherung endet." (SVV)
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| Drei Säulenkozept - "System der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Dieses System ist seit 1972 in der Bundesverfassung (Art. 111) verankert und ruht auf drei Säulen. Die erste Säule bildet die AHV / IV, eine allgemeine, die Existenz sichernde staatliche Versicherung. Die zweite Säule wird durch die berufliche Vorsorge gebildet. Sie hat zusammen mit der ersten Säule zum Ziel, die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung zu gewährleisten. Die dritte Säule ist die freiwillige Selbstvorsorge. Sie ergänzt die erste und die zweite Säule entsprechend den persönlichen Bedürfnissen. Die dritte Säule wird unterteilt in die freie (3b) und in die gebundene (3a) Vorsorge. " (SVV) | |
| Koordinationsabzug - Lohnteil der im BVG-Obligatorium nicht zu versichern ist. Er entspricht der maximalen AHV-Rente. | |
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Strukturvertrieb - pyramidenförme Verkaufsstruktur, jeder Verkäufer versucht möglichst viele neue Verkäufer zu finden die wiederum Verkäufer finden sollen. |
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